Offenlage
Aufstellung des Lärmaktionsplans der Stadt Engen
Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Stadt Engen ist nach § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz verpflichtet, für Hauptverkehrsstraßen einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Die Pflichtkartierung der LUBW beinhaltet in Engen die Bundesautobahn 81 und den Streckenabschnitt der Bundesstraße 491 (Aacher Straße). Die Stadt erachtet eine Erfassung zusätzlicher, von der LUBW nicht kartierter Straßen, für sinnvoll. Freiwillig werden folgende Landesstraßen berücksichtigt:
- L 225 Ortsdurchfahrt Bargen
- L 224 Ortsdurchfahrt Anselfingen
- L 191 Welschingen (Bundesstraße) / L 191 Welschingen / Neuhausen-Bahnhof (Am Bahnhof)
Das mit der Lärmaktionsplanung beauftragte Büro Rapp AG (Freiburg) hat zwischenzeitlich die Lärmkartierung und die Wirkungsanalyse von Geschwindigkeitsreduzierungen durchgeführt. Der Gemeinderat hat der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz in seiner Sitzung vom 21. April 2026 zugestimmt.
Folgende Lärmminderungsmaßnahmen werden zur Reduzierung des Straßenverkehrslärm vorgeschlagen:
- Festsetzung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h aus Lärmschutzgründen als Sofortmaßnahme entlang der L 224 in der Ortsdurchfahrt Anselfingen, zwischen Im Heimgarten und Sportplatzstraße.
- Anregung einer Ausweitung der ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h auf die gesamte Ortsdurchfahrt Bargen (L 225), als Lückenschlüsse.
- Prüfung der Einführung eines Lkw-Durchfahrverbots entlang der L 225 Ortsdurchfahrt Bargen.
- Anregung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h aus verkehrlichen Gründen entlang der L 225, zwischen der Ortstafel Bargen (Nord) und dem Abzweig zu den Außenbereichshöfen.
- Festsetzung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h aus Lärmschutzgründen als Sofortmaßnahme entlang der L 191 in der Ortsdurchfahrt Welschingen.
- Festsetzung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h aus Lärmschutzgründen als Sofortmaßnahme entlang L 191 außerorts, zwischen Beginn und Ende der derzeitigen Geschwindigkeitsbeschränkung von 60 km/h (Fahrtrichtung Engen).
- Anregung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h aus verkehrlichen Gründen entlang der L 191 außerorts, zwischen Kreisverkehr und Beginn der derzeitigen Geschwindigkeitsbeschränkung von 60 km/h (Fahrtrichtung Engen).
- Festsetzung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h aus Lärmschutzgründen als Sofortmaßnahme entlang B 491, zwischen Kreisverkehr und Ortstafel Engen (Ost).
- Einbau eines lärmoptimierten Fahrbahnbelags als vordringlicher Bedarf in allen Bereichen, in denen die Immissionsgrenzwerte von 65/55 dB(A) überschritten werden.
- Flankierende Maßnahmen zur Anzeige und Kontrolle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans liegt in der Zeit
vom 06.05.2026 bis einschließlich 09.06.2026
beim Stadtbauamt Engen, Marktplatz 2, 78234 Engen, 1.OG im Flur von Montag bis Freitag vormittags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, nachmittags am Mittwoch von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr öffentlich aus. Jede:r kann die Unterlagen während der Dauer der Auslegung einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung. Stellungnahmen und Anregungen zu den ausgelegten Unterlagen können bis einschließlich 09.06.2026 schriftlich vorgebracht werden.
Engen, 29.04.2026
Stadt Engen
Frank Harsch, Bürgermeister
