Baurechtsamt
Die Stadt Engen ist erfüllende Gemeinde einer vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft mit den selbständigen Gemeinden Aach und Mühlhausen-Ehingen.
Am 01. Janurar 1975 wurde die Verwaltungsgemeinschaft konstituiert. Heute erledigt die Stadt Engen für die Verwaltungsgemeinschaft folgende Aufgabenbereiche:
- Flächennutzungsplanung
- Straßenverkehrsbehörde
- Seit 01.07.2018 Baurechtsamt
- Seit 01.07.2018 Gaststättenbehörde
Um einen Bauantrag zügig bearbeiten zu können, müssen alle Antragsunterlagen vollständig vorliegen. Die Bauvorlagen in einem Genehmigungsverfahren sind in zweifacher Ausfertigung bei dem Baurechtsamt einzureichen.
Die erforderlichen Vordrucke können Sie über unseren Formularservice aufrufen und herunterladen.
Bauanträge im Bereich der Gemeinden Aach und Mühlhausen-Ehingen müssen über die jeweilige Gemeinde eingereicht werden. In diesem Fall sind die Unterlagen in dreifacher Form bei der Gemeinde einzureichen, die den Bauantrag an das Baurechtsamt der Stadt Engen weiterleitet.
Sobald der Bauantrag und die Bauvorlagen vollständig sind, teilt dies das Baurechtsamt dem Bauherrn mit. Sind Ergänzungen erforderlich, werden sie angefordert.
Die Eigentümer der an das Baugrundstück angrenzenden Grundstücke und ggfs. benachbarter Grundstücke werden von der jeweiligen Gemeinde über den Eingang des Bauantrags informiert.
Details zu den einzelnen baurechtlichen Verfahren finden Sie unter der Rubrik Servicebeschreibung.