Baugebiete

Überblick über derzeitige Baugebiete/Bauplätze

Information

Ein Einzelbauplatz steht derzeit in Welschingen zur Verfügung

Nähere Informationen sind nachfolgend ersichtlich:

Kontakt

Heike Bezikofer
Marktplatz 2
Telefon 07733 502-237

Einzelbauplatz in Engen-Welschingen

Die Stadt Engen bietet 1 Bauplatz im Baugebiet „Guuhaslen 3. Bauabschnitt in Engen, Ortsteil Welschingen zum Verkauf an

Im Baugebiet „Guuhaslen, 3. Bauabschnitt“, angrenzend an das bestehende Baugebiet „Guuhaslen“, entlang der Wettestraße in Welschingen mit Blick auf den Hohenhewen gibt es 1 freien Bauplatz:

Platz Nr.  18, Flst.Nr. 4738 mit 545 qm (PDF, 358 KB)

Der Grundstückspreis beträgt 290 €/qm inkl. den Vermessungskosten und Gashausanschluss. Hinzu kommen noch die jeweiligen Hausanschlusskosten z. B.  für Wasser, Kanal, Strom, Glasfaser.

Junge Familien erhalten pro Kind unter 12 Jahren eine Ermäßigung von 3.000 € bereits ab dem ersten Kind. Die maximale Kinderermäßigung liegt bei 10.000 €. Die Kinderermäßigung wird auch für nach dem Kauf des Grundstücks geborene Kinder gewährt für einen Zeitraum von 5 Jahren ab geschlossenen Kaufvertrag.

Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 30. Juni 2025. In diesem Zeitraum können Interessenten Ihre Bewerbung für das Baugrundstück bei dem Stadtbauamt Engen, Marktplatz 2, 78234 Engen einreichen. Dabei ist ausschließlich das hier eingestellte Bewerbungsformular (PDF, 438 KB) zu verwenden. Das Formular kann auch beim Stadtbauamt Engen per email, telefonisch oder schriftlich angefordert werden (email: PGanter@engen.de, Tel. 07733/502-243).

Damit gewährleistet ist, dass der Grundstückskauf und ein Bauvorhaben auch durchgeführt werden kann, ist dem Bewerbungsbogen eine Finanzierungsbestätigung einer Bank, Sparkasse oder sonstigen Kreditinstitutes von mind. 600.000 € beizufügen. Bewerbungen ohne Vorlage der Finanzierungsbestätigung und unvollständig ausgefüllte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

 

Über die Vergabe der Bauplätze entscheidet der Gemeinderat nach den vom Gemeinderat am 25.07.23 beschlossenen Bauplatzvergaberichtlinien (PDF, 246 KB).

Nach erfolgter Grundstücksvergabe ist innerhalb von 3 Monaten der Stadt Engen die Entwurfsplanung vorzulegen, die dem Bebauungsplan „Guuhaslen 1. Erweiterung“ zu entsprechen hat.
Danach kann das Grundstück von der Stadt gekauft werden. Ab Datum des Kaufvertrages muss das Haus binnen 2 Jahren bezugsfertig errichtet und mind. 5 Jahre selbst bezogen sein. 

Alle für die Grundstücksentscheidungen wichtigen Infos, wie z. B. Bebauungsplan mit den möglichen Dachformen, Bebauungsmöglichkeiten, Archäologie, usw. können hier eingesehen werden.
Die Bewerber verpflichten sich, sämtliche Festsetzungen des Bebauungsplanes „Guuhaslen 1. Erweiterung“ einzuhalten. 

Da auch in dem Baugebiet mit archäologischen Bodenfunden gerechnet werden muss, ist von den Bauherren zu beachten, dass der Beginn der Erdarbeiten frühzeitig vor Baubeginn mit dem Kreisarchäologen engmaschig abzustimmen ist. Im zu bebauenden Bereich hat der Abtrag des Oberbodens und eventueller Deckschichten abhängig von der erforderlichen Bauhöhe mit einem Bagger mit Humuslöffel unter Aufsicht der Kreisarchäologie zu erfolgen. Die Baggerkosten, wie sonst auch üblich, sind vom Bauherren zu tragen. Werden hierbei archäologische Fundstellen entdeckt, so werden diese von der Kreisarchäologie oder Landesamt für Denkmalpflege im Rahmen einer Rettungsgrabung dokumentiert und geborgen. Hier kann es ggf. zu kleineren zeitlichen Verzögerungen kommen. Ggf. wird in Absprache mit dem Kreisarchäologen auch ein vorzeitiger Aushub empfohlen. Für eine Beratung und Fragen steht die Kreisarchäologie gerne zur Verfügung. (Kontakt: Dr. Jürgen Hald, email: juergen.hald@LRAKN.de, Tel. 07731-61229 oder 0171-3661323).