Offenlage
Aufstellung des Bebauungsplanes „Glockenziel IV“ und Örtliche Bauvorschriften „Glockenziel IV“ in Engen
Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Technische- und Umweltausschuss der Stadt Engen (TUA) hat am 05.06.2025 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes „Glockenziel IV“ und Örtliche Bauvorschriften „Glockenziel IV“ in Engen beschlossen. In öffentlicher Sitzung des TUA am 05.03.2026 wurde die Planung vorgestellt und gebilligt und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen.
Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Stadtrand von Engen und umfasst eine Fläche von 15.903 m². Es wird im Osten von der Hermann-Löns-Straße, im Süden von der Bebauung entlang der Matthias- Claudius-Straße, im Westen von der Bebauung entlang der Stichstraße Matthias-Claudius-Straße und landwirtschaftlichen Flächen und im Norden von landwirtschaftlichen Flächen und dem Campingplatz begrenzt.
Ziel und Zweck der Planung:
In Engen, wie in vielen Städten und Gemeinden, ist der Wohnungsmarkt bzw. das Angebot an Bauplätzen für junge Familien nicht ausreichend. Leerstände und Baulücken wurden in den letzten Jahren geschlossen und an vielen Stellen nachverdichtet. Mangels bestehender Innenentwicklungspotentiale sollen zur Deckung des dringenden Wohnungsbedarfs, mit der Ausweisung des Baugebietes, weitere Bauplätze für die Bebauung mit Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser sowie auch Mehrfamilienhäuser geschaffen werden.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit Begründung und Textlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften, Umweltbericht mit Bestands- und Maßnahmenplan und Bodengutachten
vom 30.04.2026 bis einschließlich 01.06.2026
beim Stadtbauamt Engen, Marktplatz 2, 78234 Engen, I. OG, Im Flur von Montag bis Freitag vormittags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, nachmittags am Mittwoch vom 14.00 bis 18.00 Uhr öffentlich ausgelegt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:
- Schutzgut Mensch: Wohnumfeld, Erholung, Gesundheit
- Schutzgut Pflanzen und Biologische Vielfalt
- Schutzgut Tiere
- Schutzgut Fläche
- Schutzgut Geologie, Boden, Relief
- Schutzgut Wasser: Oberflächengewässer, Grundwasser, Starkregengefährdung
- Schutzgut Klima und Luft
- Schutzgut Landschaft
- Schutzgut kulturelle Güter und sonstige Sachgüter
Unter Berücksichtigung aller Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen werden durch das Vorhaben keine artenschutzrechtlichen Konflikte auftreten.
Während der Auslegungsfrist können beim Stadtbauamt Engen, Marktplatz 2, 78234 Engen Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift oder auch elektronisch unter der E-Mail: ssartena@engen.de vorgebracht werden.
Hinweis:
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein öffentliches Verfahren handelt und daher eingehende Stellungnahmen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.
Engen, 22.04.2026
Stadt Engen
Frank Harsch, Bürgermeister
