Mountainbiker im Wald und auf landwirtschaftlichen Flächen

Bereits im März 2023 wurde über die Problematik der Mountainbiker berichtet, welche für ihren Sport leider nicht die dafür vorgesehenen Wege benutzen. Bei der Stadtverwaltung Engen ist nun erneut die Beschwerde eines Landwirtes eingegangen, welcher mitteilte, dass im Wald in Welschingen in letzter Zeit wieder vermehrt Mountainbiker unterwegs sind. Diese nutzen allerdings nicht die hierfür vorgesehenen Wege, sondern legen sich eigene Strecken, sogenannte Singletrails an. Diese verlaufen meist mitten durch den Wald oder direkt am Waldrand entlang und sind oft nur einen halben Meter breit. Auch die Felder der örtlichen Landwirte bleiben hiervon nicht verschont.
 
Das Landeswaldgesetz Baden-Württemberg bestimmt zum Radfahren im Wald: Radfahren ist nur auf geeigneten Wegen und Straßen erlaubt (Mindestbreite: 2 Meter). Auf unbefestigten Trassen im Wald, Fußwegen, Sport- und Lehrpfaden sowie abseits der Wege ist Radfahren verboten und wird mit Bußgeld bedroht. Das Radfahren auf dauerhaft angelegten, befestigten oder naturfesten Wegen muss so erfolgen, dass Sicherheit und Erholung anderer Waldbesucher nicht beeinträchtigt werden. Nicht nur im Wald, sondern auch auf bzw. zwischen Feldern ist das Radfahren gemäß Naturschutzgesetz nur auf hierfür geeigneten Wegen erlaubt. Das Befahren von landwirtschaftlich genutzten Flächen ist nicht erlaubt.
 
Ein wesentlicher Grund für die Regelungen, die auch von den Naturschutzverbänden, dem Deutschen Alpenverein sowie dem Landesjagdverband unterstützt werden, ist der Schutz der Wildtiere im Wald. Vertreter der Interessenverbände beklagen, dass sich in vielen Waldgebieten vor allem Mountainbiker nicht an Wegegebote halten, schmale Wege in der Dämmerung oder sogar nachts mit Stirnlampen und bei jeder Witterung befahren. Dies stellt für wildlebende Tierarten einen unberechenbaren Faktor und eine besondere Störung dar.
In einem gewissen Umfang ist das Wild zwar in der Lage, sich auf kanalisierte regelmäßige Störungen auf bekannten Wegen einzustellen. Die mit dem Verlassen dieser Wege ausgelöste zusätzliche Störungsbelastung führt aber umso mehr zu erhöhtem Stress und verursacht einen erhöhten Energieaufwand. Gerade in der Brut- und Setzzeit sowie in Zeiten witterungsbedingter Nahrungsknappheit kann dieser erhöhte Aufwand mitunter verheerende Folgen für Wild und Natur mit sich bringen. Wird dem Wild die Ruhe in den letzten gewöhnlich unberührten Lebensräumen genommen, führt dies unweigerlich zu erhöhten Wildschäden in Wald und Feld und zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wohlbefindens des Wildes.
Aus den oben genannten Gründen werden Radfahrende gebeten, sich an die geltenden Regeln zu halten und die in großer Zahl vorhandenen legalen Waldwege zu befahren.

(Erstellt am 13. Februar 2024)