Kartierungen von Tieren, Pflanzen und Lebensräumen

Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) wird im Zeitraum von April bis November 2024 Kartierungen von Arten der Fauna-Flora-Habitat (FFH-Richtlinie) sowie weiteren Tieren und Pflanzen im gesamten Gemeindegebiet der Stadt Engen durchführen. Dabei wird die Gemeindefläche nicht flächendeckend untersucht, vielmehr erfolgen die Untersuchungen auf wenigen Stichprobenflächen, überwiegend im Außenbereich. Ziel ist es, langfristig die Qualität von Lebensraumen beziehungsweise das Vorkommen und Bestandtrends von Tier- und Pflanzenarten zu erfassen.
Die Untersuchungen erfolgen im Auftrag der LUBW. Eine Zuordnung von Ergebnissen zum Grundstückseigentum oder Bewirtschaftenden findet bei Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt.
Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragte der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 Naturschutzgesetz). Es wird nur offene Landschaft und Wald im Außenbereich betreten. Fest umzäunte Privatgärten und Anlagen werden ohne Zustimmung nicht betreten. Die von der LUBW beauftragten Personen haben eine Kartierbescheinigung erhalten, die sie im Gelände mit sich führen und auf Nachfrage vorzeigen können.