Offenlage

FNP-Änderung

9.Änderung des "Flächennutzungsplanes 2000-Änderung": Deckblatt Sondergebiet Großflächige PV-Anlage Solarpark Gewann Hau, AachÖffentliche Auslegung des Planentwurfes 9.Änderung des "Flächennutzungsplanes 2000- Änderung": Deckblatt Sondergebiet Großflächige PV-Anlage Solarpark Gewann Hau, Aach

Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Engen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.10.2022 beschlossen, den Flächennutzungsplan im Deckblattverfahren zu ändern. Der Entwurf wurde vorgestellt und gebilligt und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, welche in der Zeit vom 04.11.2022 bis 05.12.2022 stattfand, beschlossen. Die eingegangenen Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung wurden in öffentlicher Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses am 29.03.2023 abgewogen und die Offenlage beschlossen.

Ziel und Zweck der Planung:

Planungsanlass ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Gewann Hau“, Aach. Der Vorhabenträger möchte im Zuge der Energiewende eine Photovoltaik- Freiflächenanlage auf Gemarkung Aach, errichten. Die für die Planung vorgesehene Fläche befindet sich südöstlich des Siedlungskörpers der Stadt Aach. Innerhalb des Geltungsbereiches ist eine fest aufgeständerte Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer Leistung von etwa 14 MWp geplant. Der Geltungsbereich umfasst etwa 14 ha und besteht aus den Flst Nr. 3565 (vollumfänglich), 3560 (teilweise) und 3564 (teilweise). Die Fläche wird aktuell ackerbaulich genutzt und ist im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Zudem ist die Fläche nach dem Energieatlas Baden-Württemberg als geeignet dargestellt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Gewann Hau“ Aach durchgeführt werden.

Der Entwurf mit Begründung, Plandarstellung, Umweltbericht mit Biotoptypenkarte Bestand und Planung sowie Faunistische Untersuchung liegen vom 14.04.2023 bis einschließlich 22.05.2023 zur Ansicht öffentlich bei den folgenden Stellen aus:
  1. Stadtverwaltung Engen, Stadtbauamt, Marktplatz 2, 78234 Engen, I.OG, Im Flur
    Dienststunden: Montag-Freitag von 8.30-12.00 Uhr
    und Mittwoch von 14.00-18.00 Uhr
  2. Stadtverwaltung Aach, Rathaus, Hauptstraße 16, 78267 Aach
    Dienststunden: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8.00-12.00 Uhr
    Dienstag von 14.00-16.30 Uhr
    und Donnerstag von 14.00-18.00 Uhr
  3. Gemeindeverwaltung Mühlhausen-Ehingen, Rathaus, Schlossstraße 46, 78259 Mühlhausen-Ehingen
    Dienststunden: Montag von 8.00-13.00 Uhr
    Dienstag von 8.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 UhrMittwoch und Donnerstag von 8.00-12.00 Uhr
    und Freitag von 8.00-13.00 Uhr

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:
- Schutzgut Fläche
- Schutzgut Boden
- Schutzgut Wasser
- Schutzgut Tiere
- Schutzgut Pflanzen
- Schutzgut Biodiversität
- Schutzgut Klima/Luft
- Schutzgut Landschaft
- Schutzgut Mensch und seine Gesundheit
- Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass bei Umsetzung der entsprechend dargestellten Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen alle (erheblichen) Beeinträchtigungen, die durch das geplante Vorhaben für die Umwelt entstehen, auf ein verträgliches Maß reduziert bzw. ausgeglichen werden können. Dem Vorhaben stehen unter diesen Voraussetzungen keine essenziellen Umweltbelange entgegen.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Anregungen zu dem Entwurf während der genannten Dienststunden schriftlich oder zur Niederschrift bei der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Engen, Marktplatz 2, 78234 Engen oder bei den weiteren Stellen vorbringen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können  bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Engen, 05.04.2023
Für die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft
Johannes Moser, Vorsitzender