Offenlage
FNP-Änderung
9.Änderung des "Flächennutzungsplanes 2000-Änderung": Deckblatt Sondergebiet Großflächige PV-Anlage Solarpark Gewann Hau, AachÖffentliche Auslegung des Planentwurfes 9.Änderung des "Flächennutzungsplanes 2000- Änderung": Deckblatt Sondergebiet Großflächige PV-Anlage Solarpark Gewann Hau, Aach
Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Engen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.10.2022 beschlossen, den Flächennutzungsplan im Deckblattverfahren zu ändern. Der Entwurf wurde vorgestellt und gebilligt und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, welche in der Zeit vom 04.11.2022 bis 05.12.2022 stattfand, beschlossen. Die eingegangenen Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung wurden in öffentlicher Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses am 29.03.2023 abgewogen und die Offenlage beschlossen.
Ziel und Zweck der Planung:
Planungsanlass ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Gewann Hau“, Aach. Der Vorhabenträger möchte im Zuge der Energiewende eine Photovoltaik- Freiflächenanlage auf Gemarkung Aach, errichten. Die für die Planung vorgesehene Fläche befindet sich südöstlich des Siedlungskörpers der Stadt Aach. Innerhalb des Geltungsbereiches ist eine fest aufgeständerte Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer Leistung von etwa 14 MWp geplant. Der Geltungsbereich umfasst etwa 14 ha und besteht aus den Flst Nr. 3565 (vollumfänglich), 3560 (teilweise) und 3564 (teilweise). Die Fläche wird aktuell ackerbaulich genutzt und ist im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Zudem ist die Fläche nach dem Energieatlas Baden-Württemberg als geeignet dargestellt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Gewann Hau“ Aach durchgeführt werden.
- Stadtverwaltung Engen, Stadtbauamt, Marktplatz 2, 78234 Engen, I.OG, Im Flur
Dienststunden: Montag-Freitag von 8.30-12.00 Uhr
und Mittwoch von 14.00-18.00 Uhr - Stadtverwaltung Aach, Rathaus, Hauptstraße 16, 78267 Aach
Dienststunden: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8.00-12.00 Uhr
Dienstag von 14.00-16.30 Uhr
und Donnerstag von 14.00-18.00 Uhr - Gemeindeverwaltung Mühlhausen-Ehingen, Rathaus, Schlossstraße 46, 78259 Mühlhausen-Ehingen
Dienststunden: Montag von 8.00-13.00 Uhr
Dienstag von 8.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 UhrMittwoch und Donnerstag von 8.00-12.00 Uhr
und Freitag von 8.00-13.00 Uhr
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:
- Schutzgut Fläche
- Schutzgut Boden
- Schutzgut Wasser
- Schutzgut Tiere
- Schutzgut Pflanzen
- Schutzgut Biodiversität
- Schutzgut Klima/Luft
- Schutzgut Landschaft
- Schutzgut Mensch und seine Gesundheit
- Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass bei Umsetzung der entsprechend dargestellten Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen alle (erheblichen) Beeinträchtigungen, die durch das geplante Vorhaben für die Umwelt entstehen, auf ein verträgliches Maß reduziert bzw. ausgeglichen werden können. Dem Vorhaben stehen unter diesen Voraussetzungen keine essenziellen Umweltbelange entgegen.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Anregungen zu dem Entwurf während der genannten Dienststunden schriftlich oder zur Niederschrift bei der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Engen, Marktplatz 2, 78234 Engen oder bei den weiteren Stellen vorbringen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Engen, 05.04.2023
Für die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft
Johannes Moser, Vorsitzender
