Offenlage
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Neubrunn“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan in Engen-Zimmerholz
Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Engen hat am 25.02.2025 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Neubrunn“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan in Engen-Zimmerholz beschlossen. In öffentlicher Sitzung des Gemeinderates am 29.04.2025 wurde die bisherige Fläche mit 7,4 ha auf ca. 6,29 ha reduziert. In öffentlicher Sitzung des Technischen- und Umweltausschusses (TUA) am 25.09.2025 wurde die Planung vorgestellt und gebilligt und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, welche vom 30.10.2025 bis 01.12.2025 stattfand, beschlossen. In öffentlicher Sitzung des TUA am 18.06.2026 wurden die Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgewogen, die Planung wurde vorgestellt und gebilligt und die Offenlage beschlossen.
Das Plangebiet liegt im Gewann Neubrunn auf Gemarkung Zimmerholz zwischen der Abzweigung zu den Höfen Neubrunner- und Hühnerbrunnerhof und der Kreisstraße in Richtung Zimmerholz. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flst Nr. 274/4, 1407-1409, 1412 und 828-831.
Ziel und Zweck der Planung:
Grundlage für den Bau der PV-Anlage im Außenbereich ist die Erstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, welcher der Vorhabenträger auf eigene Kosten erstellen muss. Ziel des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Festsetzung eines Sondergebiets mit Zweckbestimmung „Photovoltaik“. Geplant ist, zwischen der Abweigung zu den Höfen Neubrunner- und Hühnerbrunnerhof und der Kreisstraße in Richtung Zimmerholz, eine Photovoltaik-Freiflächenanlage zu errichten. Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst eine Gesamtfläche von ca. 6,29 ha. Die Anlage wird vollständig eingezäunt. Nach § 12 Abs. 2 BauGB wird mit dem Vorhabenträger ein Vorhaben- und Erschließungsplan erarbeitet und die Umsetzung des Vorhabens über einen Durchführungsvertrag geregelt.
Offenlage
Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird mit Lageplan mit zeichnerischem Teil, Planrechtliche Festsetzungen und Örtliche Bauvorschriften, Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan, Umweltbericht mit artenschutzrechtlichem Gutachten und Natura 2000-Vorprüfung und Biotoptypen Bestand und Planung
vom 03.09.2026 bis einschließlich 05.10.2026
beim Stadtbauamt Engen, Marktplatz 2, 78234 Engen, I. OG, Im Flur von Montag bis freitagvormittags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, nachmittags am Mittwoch vom 14.00 bis 18.00 Uhr öffentlich ausgelegt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:
- Schutzgut Mensch
- Schutzgut Pflanzen/Biotope und Biologische Vielfalt
- Schutzgut Tiere
- Schutzgut Fläche
- Schutzgut Geologie und Boden
- Schutzgut Wasser: Grundwasser, Oberflächenwasser
- Schutzgut Klima/Luft
- Schutzgut Landschaft
- Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter
- Schutzgut Anfälligkeit für Unfälle und Katastrophen, Starkregenrisikomanagement
Unter Berücksichtigung aller Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie der Kompensationsmaßnahmen werden durch das Vorhaben keine artenschutzrechtlichen Konflikte auftreten.
Während der Auslegungsfrist können beim Stadtbauamt Engen, Marktplatz 2, 78234 Engen Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift oder auch elektronisch unter der E-Mail: ssartena@engen.de vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Hinweis:
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein öffentliches Verfahren handelt und daher eingehende Stellungnahmen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt
Engen, 26.08.2026
Stadt Engen
Frank Harsch, Bürgermeister
