Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Caravanstellplatz BEMO“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan in Engen-Neuhausen
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan “Caravan-Stellplatz Bemo“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan Engen-Neuhausen
Der Technische- und Umweltausschuss der Stadt Engen (TUA) hat am 29.09.2022 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Caravan-Stellplatz Bemo“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan in Engen-Neuhausen beschlossen. Weiter wurde die Planung vorgestellt und gebilligt und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, welche in der Zeit vom 27.10.2022 bis 28.11.2022 stattfand, beschlossen. Die eingegangenen Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung wurden in öffentlicher Sitzung des TUA am 12.12.2024 abgewogen und die Offenlage beschlossen.
Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 1,8 ha beschränkt sich auf die Flst Nr. 638/1, 640, 644, 645 und 646 und grenzt im Südosten an den Ortsrand von Neuhausen. Im Norden und Osten wird es vom Hepbach und südlich sowie westlich grenzen Grünland- und Streuobst an das Gebiet.
Ziel und Zweck der Planung:
Nach der Bauvoranfrage vom 18.03.2021 möchte der Vorhabenträger seinen bestehenden Betrieb sichern und weitere Abstellplätze für den Winter sowie Wohnmobilstellplätze für kurzfristige Übernachtungen errichten. Zusätzlich, durch die Corona Pandemie, sind viele Wohnwagen und Reisemobile aus dem Winterlager ganzjährig stehen geblieben. Auch der Anstieg und der Boom der Campingbranche wirkt sich positiv auf die Firma aus und viele Stellplatzanfragen aus Engen und der Region sind vorhanden. Das Planungsziel ist die Schaffung des Bauplanungsrechts zur Errichtung eines Caravanstellplatzes mit bis zu ca. 191 Stellplätzen. Der im Plangebiet befindliche Streuobstbestand fällt unter den Schutz das § 33 a NatSchG und darf nur mit Genehmigung in eine andere Nutzungsart umgewandelt werden. Die Genehmigung der Umwandlung der Nutzungsart liegt nun vor.
Offenlage
Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird mit Planzeichnung, Bauplanrechtliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften und Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan, Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls, Eingriffs- Ausgleichsbilanz mit Plan EA1 Biotoptypen Bestand und EA2 Biotoptypen Planung, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und Antrag auf Genehmigung zur Umwandlung der Nutzungsart nach § 33 a NatSchG
vom 27.03.2025 bis einschließlich 28.04.2025
beim Stadtbauamt Engen, Marktplatz 2, 78234 Engen, I. OG, Im Flur von Montag bis Freitag vormittags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, nachmittags am Mittwoch vom 14.00 bis 18.00 Uhr öffentlich ausgelegt.
- Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit
- Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt
- Schutzgut Boden und Fläche
- Schutzgut Wasser
- Schutzgut Klima und Lufthygiene
- Schutzgut Landschaftsbild und Landschaftserleben
- Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Die Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen werden in der Eingriffs-Ausgleichsbilanz dargestellt.
Während der Auslegungsfrist können beim Stadtbauamt Engen, Marktplatz 2, 78234 Engen Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift oder auch elektronisch unter der E-Mail: bauamt@engen.de vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Hinweis:
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein öffentliches Verfahren handelt und daher eingehende Stellungnahmen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.