Neue Förderperiode zum Streuobstbaumschnitt startet

Das Land Baden-Württemberg hat das Förderprogramm zum Schnitt von Streuobstbäumen verlängert. Dadurch soll der Erhalt und die Entwicklung der Streuobstbestände und auch der Lebensraum Streuobstwiese gefördert und unterstützt werden.
In der Förderperiode 2026 bis 2028 wird der fachgerechte Schnitt eines Streuobstbaumes im Außenbereich gefördert. Pro Baum ist ein Schnitt durchzuführen. Dieser wird mit 18 Euro gefördert.
 
Wer kann einen Förderantrag stellen?
Eine Gruppe von mindestens 3 interessierten Eigentümer oder Bewirtschafter von Streuobstwiesen mit mindestens 100 Obstbäumen können den Zuschuss im Rahmen eines Sammelantrages direkt beim Regierungspräsidium Freiburg beantragen.
 
Einzelpersonen können ihre Anträge bei der Stadt Engen einreichen. Von dort werden sie dann zusammengefasst und an das Regierungspräsidium Freiburg weitergeleitet.
Folgende Kriterien müssen u.a. erfüllt sein, um einen Antrag stellen zu können:
Streuobstwiese muss vom Antragsteller selber bewirtschaftet werden und im Außenbereich liegen (keine Hausgärten) Streuobstbäume müssen eine Stammhöhe über 1,40m haben (keine Walnuss und Brennkirschen) Streuobstbäume ab dem dritten Standjahr können berücksichtigt werden Beantragte Obstbäume sind für den Zeitraum von 3 Jahren zu erhalten 1 Schnitt pro Baum wird im Förderzeitraum gefördert
 
Was ist noch zu beachten?
Die Bäume können vom Eigentümer oder Bewirtschafter selber geschnitten werden. Die Stadt Engen bietet jedoch auch interessierten Eigentümern oder Bewirtschaftern von Streuobstwiesen an, dass der Baumschnitt über einen von der Stadt Engen beauftragten Baumpfleger erfolgen kann. Die dadurch entstehenden Schnittkosten können zum Teil mit dem Zuschuss von 18 Euro pro Baum gedeckt werden. Der Rest muss vom jeweiligen Bewirtschafter übernommen werden.
Interessierte können sich bis zum 1. April beim Stadtbauamt – Umweltbereich, Michaela Schramm (Tel. 07733 502 224) oder per E-Mail an MSchramm@engen.de melden.
Folgende Daten werden benötigt: Flurstücknummer, Gemarkung und Anzahl der Bäume, die geschnitten werden.