Seit zum 01. April 2015 in Baden-Württemberg das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) in Kraft getreten ist, wurde das amtliche Schlichtungsverfahren durch die Gemeinden abgeschafft. Der Geschädigte und der Jagdberechtigte müssen versuchen sich einvernehmlich zu einigen oder den gerichtlichen Weg einzuschlagen.
Nach wie vor muss die geschädigte Person den Schadensfall binnen einer Woche, nachdem sie von dem Schaden Kenntnis erhalten hat, bei der Gemeinde, auf deren Gemarkung das beschädigte Grundstück liegt, anmelden.
Die Stadtverwaltung bescheinigt der geschädigten Person die Anmeldung des Wildschadens. Sie gibt die Anmeldung unverzüglich dem Jagdpächter bekannt. Die Anmeldung des Wildschadens bei der Stadt dient lediglich der Festhaltung der gesetzlich festgelegten Wochenfrist nach Bemerken des Schadens.
Das Formular zur Anmeldung eines Wildschadens steht auf der Homepage der Stadt Engen, www.engen.de, im Formularservice unter „Sonstiges“ zur Verfügung.