ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Die Stadt Engen ist bestrebt, ihre Internetseiten und die mobilen Anwendungen in Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den veröffentlichten Internetauftritt der Stadt Engen unter www.engen.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseite ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG nur teilweise vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
  • Geographische Daten und Pläne können bisher nicht barrierefrei bereitgestellt werden.
  • PDF-Dokumente, wie öffentliche Bekanntmachungen, sowie Flyer und Broschüren sind überwiegend noch nicht oder nicht komplett zugänglich.
  • Verlinkungen zu externen Anwendungen und Internetauftritten außerhalb von www.engen.de können ebenfalls auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
  • In den Internetauftritt eingebettete Inhalte (sogenannte iframes) können nicht barrierefrei sein.
  • Teilweise Auflistungen und Bildbeschreibungen.
  • Aus Ressourcengründen konnte mit der Realisierung der Gebärdensprache bzw. den dazugehörigen Videos noch nicht begonnen werden.
  • Auf den Text in Leichter Sprache "Erklärung zur Barrierefreiheit" wird aus Ressourcengründen verzichtet.

Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetz (OZG) sollen auch vorhandene PDF-Formulare, die nicht bisher nicht barrierefrei sind, abgelöst werden.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Engen ist bestrebt, ihre Internetseiten und die mobilen Anwendungen in Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den veröffentlichten Internetauftritt der Stadt Engen unter www.engen.de und ist am 27.06.2022 erstellt worden. Die letzte Überarbeitung ist am 11.01.2024 erfolgt.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns eine E-Mail an rathaus@engen.de
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit auffallen, können Sie sich gerne an folgende Ansprechpartner wenden:

Stadtverwaltung Engen -IT-Stelle-
Jürgen Vogel
Hauptstraße 13
78234 Engen
Telefon 07733 502-233
JVogel@engen.de

Kommunaler Behindertenbeauftragter der Stadt Engen
Manfred Flegler
Lauferstraße 7
78259 Mühlhausen-Ehingen
Telefon 07733 1048
manfred-flegler@t-online.de

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Engen, 11.01.2024

Stadtverwaltung Engen