Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) - Ausschreibung Jahresprogramm 2027
Für das Programmjahr 2027 können für Vorhaben in den Engener Ortsteilen und neu auch in der Kernstadt, Fördermittel aus dem ELR-Programm beantragt werden.
Das ELR ist Baden-Württembergs bedeutendstes Strukturentwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum. Jedes geförderte Projekt leistet in einem der vier Förderschwerpunkte Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen einen Beitrag zur Strukturverbesserung der Gemeinde. Projekte sind grundsätzlich im Jahr der Programmaufnahme zu beginnen.
Klimaschutz durch Förderzuschlag bei CO<sub>2</sub>-Speicherung:
Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen wird vor dem Hintergrund der klimatischen Veränderungen immer wichtiger. Bis auf Projekte im Förderschwerpunkt Grundversorgung können Neubauprojekte nur noch bei Erfüllung dieser Vorgabe gefördert werden. Bei überwiegendem Einsatz CO<sub>2</sub>-bindender Baustoffe (wie zum Beispiel Holz) als neue wesentliche Tragwerkskonstruktion, wird deshalb der Fördersatz um 5 %-Punkte erhöht.
Förderschwerpunkte 2027:
1. Innenentwicklung/Wohnen:
Im Fokus stehen die Aktivierung innerörtlichem Wohnraum durch Umnutzung leerstehender Gebäude, Aufstockung von Bestandsgebäuden, umfassende Modernisierungen sowie innerörtliche Nachverdichtung mit Mehrfamilienhäusern. Der Neubau von Einfamilienhäusern ist, mit dem neuen Programmjahr, von der Förderung ausgeschlossen. Gefördert werden Projekte in den Ortskernen sowie den Siedlungsflächen aus 60-er Jahren und aus den 70-er Jahren, sofern diese direkt an die Ortskerne oder die Siedlungsflächen der 60-er Jahre angrenzen. Ausgeschlossen sind Gebäude welche sich im Sanierungsgebiet Bahnhofsbereich mit Altstadt befinden.
2. Grundversorgung:
Mit dem ELR soll die Existenz kleiner Handels-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zur Sicherung der Grundversorgung unterstützt werden. Vor allem Dorfläden, Dorfgaststätten, Metzgereien und Bäckereien, aber auch der lokale Handwerker sind wichtige Bausteine der Grundversorgung. Zur Grundversorgung können auch Ärzte und weitere gesundheitsbezogene Angebote zählen. Das ELR unterstützt hier keine konkurrierenden Betriebe, sondern Investitionen, die zum Erhalt des Angebots am Ort beitragen.
3. Arbeiten:
Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beitragen. Darüber hinaus sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen (bis zu 100 Mitarbeiter), die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen, förderfähig. Neubauprojekte im Förderschwerpunkt Arbeit sind nur förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion aus einem CO<sub>2</sub>-bindenden Baustoffen errichtet werden.
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich über die Stadt Engen gestellt werden. Die Anträge müssen bis spätestens 25. August 2026 mit vollständigen und aussagefähigen Planunterlagen beim Stadtbauamt, Marktplatz 2, 78234 Engen, abgegeben werden. Wer ein Projekt plant, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, sollte sich frühzeitig an Sabine Sartena, E-Mail: ssartena@engen.de, Tel.: 07733 502-235 wenden, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.
Die für die Antragstellung notwendigen aktuellen Formulare sind unter der Internetadresse https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr abzurufen.
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) entscheidet im Frühjahr 2027 über die Aufnahme in das ELR. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung nicht begonnen wurden und im Jahr 2027 gestartet werden können.

