Baugebiete

Überblick über derzeitige Baugebiete/Bauplätze

Bauplatz

Die Stadt Engen hat im Ortsteil Bargen einen Bauplatz zu vergeben.

Kontakt

Heike Bezikofer
Marktplatz 2
Telefon 07733 502-237

Einzelbauplatz in Engen-Bargen

Die Stadt Engen bietet 1 Bauplatz im Baugebiet „Hinter Kirchen“ in Engen, Ortsteil Bargen zum Verkauf an

Im Baugebiet „Hinter Kirchen“ im Ortsteil Bargen, oberhalb der Ortskirche, hat die Stadt Engen einen Bauplatz zu vergeben:

Platz Nr. 1,  Flst.Nr. 1579/3 mit 789 qm (PDF, 228 KB)

Der Grundstückspreis beträgt 190 €/qm inkl. den Vermessungskosten. Hinzu kommen noch die jeweiligen Hausanschlusskosten z. B.  für Wasser, Kanal, Strom,  Glasfaser.

Junge Familien erhalten pro Kind unter 12 Jahren eine Ermäßigung von 3.000 € bereits ab dem ersten Kind. Die maximale Kinderermäßigung liegt bei 10.000 €. Die Kinderermäßigung wird auch für nach dem Kauf des Grundstücks geborene Kinder gewährt für einen Zeitraum von 5 Jahren ab geschlossenen Kaufvertrag.

Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 31. Juli 2024. In diesem Zeitraum können Interessenten Ihre Bewerbung für das Baugrundstück bei dem Stadtbauamt Engen, Marktplatz 2, 78234 Engen einreichen. Dabei ist ausschließlich das hier eingestellte Bewerbungsformular (PDF, 439 KB) zu verwenden. Das Formular kann auch beim Stadtbauamt Engen per email, telefonisch oder schriftlich angefordert werden (Mail: PGanter@engen.de, Tel. 07733 502-243).

Damit gewährleistet ist, dass der Grundstückskauf und das Bauvorhaben auch durchgeführt werden kann, ist dem Bewerbungsbogen eine Finanzierungsbestätigung einer Bank, Sparkasse oder sonstigen Kreditinstitutes von mind. 600.000 € beizufügen.
Bewerbungen ohne Vorlage der Finanzierungsbestätigung und unvollständig ausgefüllte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
 

Über die Vergabe des Bauplatzes entscheidet der Gemeinderat nach den vom Gemeinderat am 25.07.23 beschlossenen Bauplatzvergaberichtlinien (PDF, 246 KB).

Nach erfolgter Grundstücksvergabe ist innerhalb von 3 Monaten der Stadt Engen die Entwurfsplanung vorzulegen, die dem Bebauungsplan „Hinter Kirchen“ Bargen zu entsprechen hat.
Danach kann das Grundstück von der Stadt gekauft werden. Ab Datum des Kaufvertrages muss das Haus binnen 2 Jahren bezugsfertig errichtet und mind. 5 Jahre selbst bezogen sein.

Alle für die Grundstücksentscheidungen wichtigen Infos, wie z. B. Bebauungsplan mit den möglichen Dachformen, Bebauungsmöglichkeiten, usw. können hier eingesehen werden.
Die Bewerber verpflichten sich, sämtliche Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hinter Kirchen“ einzuhalten.