Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Gewann Bleiche" mit Vorhaben- und Erschließungsplan in Engen-Welschingen

Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Engen hat am 21.10.2025 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Gewann Bleiche“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan in Engen-Welschingen beschlossen. In öffentlicher Sitzung des Technischen- und Umweltausschusses am 05.03.2026 wurde die Planung vorgestellt und gebilligt und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen.

Das Plangebiet liegt im Gewann Bleiche auf Gemarkung Welschingen zwischen dem Bleichehof und der Bahnlinie Singen-Engen und umfasst die Flurstücke Nr. 3560 und 3561. Die Anlage wird nördlich durch eine Tümpelquelle, östlich durch einen Wirtschaftsweg und der Bahnlinie, südlich durch landwirtschaftliche Flächen und westlich durch den Bleichegraben und den Bleichhof begrenzt.

Ziel und Zweck der Planung:

Grundlage für den Bau der PV-Anlage im Außenbereich ist die Erstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, welcher der Vorhabenträger auf eigene Kosten erstellen muss. Ziel des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Festsetzung eines Sondergebiets mit Zweckbestimmung „Photovoltaik“. Geplant ist eine Photovoltaik-Freiflächenanlage östlich des Bleichehofs und südlich der Bahnlinie Singen-Engen zu errichten. Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Flst Nr. 3560 und 3561 mit einer Gesamtfläche von ca. 6,1 ha. Die Anlage wird vollständig eingezäunt. Nach § 12 Abs. 2 BauGB wird mit dem Vorhabenträger ein Vorhaben- und Erschließungsplan erarbeitet und die Umsetzung des Vorhabens über einen Durchführungsvertrag geregelt.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird mit Lageplan mit zeichnerischem Teil, Planrechtliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften und Begründung, Vorhaben-und Erschließungsplan, Umweltbericht mit Biotoptypen Bestand und Planung

vom 02.04.2026 bis einschließlich 04.05.2026

beim Stadtbauamt Engen, Marktplatz 2, 78234 Engen, I. OG, Im Flur von Montag bis freitagvormittags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, nachmittags am Mittwoch vom 14.00 bis 18.00 Uhr öffentlich ausgelegt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:
- Schutzgut Mensch
- Schutzgut Pflanzen/Biotope und Biologische Vielfalt
- Schutzgut Tiere
- Schutzgut Fläche
- Schutzgut Geologie und Boden
- Schutzgut Wasser
- Schutzgut Klima/Luft
- Schutzgut Landschaft
- Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen und Anfälligkeit für Unfälle und Katastrophen, Starkregenrisikomanagement
Unter Berücksichtigung aller Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie der Kompensationsmaßnahmen werden durch das Vorhaben voraussichtlich keine artenschutzrechtlichen Konflikte auftreten.

Während der Auslegungsfrist können beim Stadtbauamt Engen, Marktplatz 2, 78234 Engen Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift oder auch elektronisch unter der E-Mail: ssartena@engen.de vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

  Hinweis:

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein öffentliches Verfahren handelt und daher eingehende Stellungnahmen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.

Engen, 25.03.2026
Stadt Engen
Frank Harsch, Bürgermeister

Anlagen: