Hallen und Bürgerhäuser
Vermietung von Hallen und Bürgerhäusern
Die Stadt Engen besitzt verschiedene gemeindeeigene Einrichtungen, die von Vereinen, Privatpersonen und Gewerbebetrieben für sportliche, private und kulturelle Veranstaltungen genutzt werden können.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der gemeindeeigenen Einrichtungen sowie die Übersicht der Benutzungsentgelte, die ab 01. Januar 2014 gültig sind.
Übersicht Benutzungsgebühren (85,9 KB)
Benutzungsordnung Hallen (48,4 KB)